Seit Ende 2023 ist eine Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate nicht mehr möglich. Falls Sie ein digitales Impfzertifikat benötigen, etwa für eine Auslandsreise, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Auch manche Apotheken stellen digitale Impfzertifikate aus.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Schutzimpfung ist laut IfSG im gelben Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation). Des Weiteren kann hierfür das Standard-Einlegeblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über Ihren Nachweis der COVID-19-Schutzimpfung verwendet werden. Es hat dieselbe Dokumentationsaussagekraft wie ein Eintrag in den Impfausweis.
Stempel oder Dienstsiegel sind nicht notwendig. Wichtig sind eine Dokumentation mit Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde und Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person bzw. Behörde.
Der gelbe Impfausweis bzw. das Einlegeblatt für diesen wird auch in anderen Ländern anerkannt und auch in anderen Teilen Deutschlands in dieser Form erbracht.
Wir möchten Sie zudem auf das digital auslesbare COVID-19-Impfzertifikat hinweisen, dass allen Personen mit einem personalisierten QR-Code ausgestellt wird und als Impfnachweis EU weit, sowohl als Papierausdruck, als auch digitalisiert in der App gilt.
Falls Sie Ihren Impfpass (gelbes Heft) verloren haben, kann Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin einen neuen Impfpass ausstellen.
Falls Sie einen Nachweis über Ihre COVID-19-Impfung(en) benötigen, können Sie eine entsprechende Erstazbescheinigung über das Kontaktformular beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn Sie in einem Impfzentrum in Rheinland-Pfalz, durch ein Mobiles Impfteam oder einen Betriebsarzt, etc. in Rheinland-Pfalz geimpft wurden.