Eine geimpfte Person ist eine Person, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form verfügt, der das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus bestätigt und darüber hinaus nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus leidet.
Die dem Impfnachweis zugrundeliegenden Schutzimpfungen müssen den in § 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:
a) verwendete Impfstoffe,
b) die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
c) Intervallzeiten,
ca) die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
cb) die höchstens zwischen Einzelimpfungen liegen dürfen.
Einzelheiten zu den verschiedenen Fallgestaltungen für die Erlangung eines vollständigen Impfschutzes können dieser Übersichtstabelle entnommen werden.
Es genügt die Vorlage des gelben Impfpasses oder ein Vorzeigen des digitalen Impfnachweises.
Der digitale Impfnachweis wird für jede durchgeführte Impfung (bei Erst- und Zweitimpfung) erstellt. Der QR-Code kann z.B. mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App abgescannt und als Impfnachweis hinterlegt werden.
Allen Personen, die in Rheinland-Pfalz über Impfteams oder in Impfzentren geimpft wurden, wurde ein Schreiben pro Impfung samt personalisiertem QR-Code für den digitalen Impfausweis automatisch zugesendet. Im Falle, dass Sie keinen Digitalen Impfnachweis erhalten haben oder Ersatz benötigen, können Sie hier Ihren Digitalen Impfnachweis nochmals ausstellen lassen.
Diejenigen, die ihre Impfung in einer Arztpraxis erhalten haben, müssen sich für den digitalen Impfnachweis auch wieder an die Arztpraxis bzw. eine teilnehmende Apotheke wenden.
Über die Corona-Hotline des Landes ist es auch telefonisch unter 0800 / 57 58 100 (Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr) möglich, eine erneute Zusendung des Zertifikats für den digitalen Impfnachweises zu beantragen.
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
Weitere Informationen rund um den digitalen Impfnachweis erhalten Sie auch bei den Informationen zur CovPass-App
Bitte beachten Sie, dass der Link zum per E-Mail zugeschickten QR-Code nur 72 Stunden gültig ist. Ist dieser abgelaufen, können Sie hier Ihren Digitalen Impfnachweis nochmals ausstellen lassen.
Dies ist nur möglich, wenn Sie in einem Impfzentrum in Rheinland-Pfalz oder durch ein Mobiles Impfteam in einer Einrichtung in Rheinland-Pfalz geimpft wurden. Die Zustellung des Impfnachweises kann nur automatisiert erfolgen, wenn Sie Ihre Daten korrekt im Formular eingeben und diese mit den Daten ihrer Impfdokumentation im System übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Bearbeitung der Anfrage einige Tage in Anspruch nehmen.
Im Zusammenhang mit dem digitalen Impfausweis können folgende technische Probleme auftreten:
- Im Zertifikat stehen die Daten, die im Impfzentrum dokumentiert wurden. Sind hier in der Dokumentation Daten falsch, tauchen diese ebenso falsch auf dem Impfzertifikat auf.
- Sollten Sie den bereitgestellten QR-Code mit Ihrem Smartphone nicht einlesen können, liegt dies häufig am Endgerät. Gegebenenfalls muss hier erst ein Update des Herstellers der entsprechenden App bereitgestellt werden.
- Der QR-Code wird an die Person versendet, deren Mailadresse im Datensatz bei der Online-Registrierung hinterlegt worden ist.
Weitere Informationen rund um den digitalen Impfnachweis erhalten Sie auch unter https://digitaler-impfnachweis-app.de/
Die Schutzimpfung ist laut IfSG im gelben Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation). Des Weiteren kann hierfür das Standard-Einlegeblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über Ihren Nachweis der COVID-19-Schutzimpfung verwendet werden. Es hat dieselbe Dokumentationsaussagekraft wie ein Eintrag in den Impfausweis.
Stempel oder Dienstsiegel sind nicht notwendig. Wichtig sind eine Dokumentation mit Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde und Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person bzw. Behörde.
Der gelbe Impfausweis bzw. das Einlegeblatt für diesen wird auch in anderen Ländern anerkannt und auch in anderen Teilen Deutschlands in dieser Form erbracht.
Wir möchten Sie zudem auf das digital auslesbare COVID-19-Impfzertifikat hinweisen, dass allen Personen mit einem personalisierten QR-Code ausgestellt wird und als Impfnachweis EU weit, sowohl als Papierausdruck, als auch digitalisiert in der App gilt.
Falls Sie Ihren Impfpass (gelbes Heft) verloren haben, kann Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin einen neuen Impfpass ausstellen.
Falls Sie einen Nachweis über Ihre COVID-19-Impfung(en) benötigen, können Sie eine entsprechende Ersatzbescheinigung hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn Sie in einem Impfzentrum in Rheinland-Pfalz, durch ein Mobiles Impfteam oder einen Betriebsarzt, etc. in Rheinland-Pfalz geimpft wurden.
Über die Corona-Hotline des Landes ist es auch telefonisch unter 0800 / 57 58 100 (Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr) möglich, eine Zusendung der Ersatzbescheinigung zu beantragen.
Auch für die Auffrischimpfung ist die Ausstellung eines digitalen Impfnachweises möglich. Allen Personen, die in Rheinland-Pfalz ihre Auffrischimpfung über Impfteams erhalten haben, wird das Zertifikat mit entsprechendem QR-Code nach der Impfung ausgestellt und zusätzlich per Mail oder per Brief zugesandt. Eine Ausstellung des Zertifikats ist auch in den Apotheken möglich. Der QR-Code kann z.B. mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App abgescannt und als digitalen Impfnachweis hinterlegt werden.