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Impfung: Wo und für wen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Schutzimpfung inzwischen allgemein für Personen ab 5 Jahren. 

Für die Verabreichung der Impfung wenden Sie sich bitte an den behandelnden Kinderarzt.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht derzeit keine generelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung oder Auffrischung). Dennoch bestehen weiterhin keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (z.B. Myokarditiden) könne nicht sicher ausgeschlossen werden.  

Babys, Kinder und Jugendliche ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, für die ein erhöhtes Risiko für ein schwerer COVID-19-Verlauf besteht, wird eine Grundimmunisierung sowie Auffrischungsimpfungen empfohlen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den Empfehlungen der STIKO (Stand 18.09.2023).

Infektionen mit Temperaturen >38°C stellen eine vorübergehende Kontraindikation dar, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Nach Einschätzung des RKI können nur wenige Personen aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden. In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen nicht geimpft werden können, mit einem der anderen geimpft werden.

 

 Ja, Schwangeren wird eine Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung ab dem 2. Trimenon empfohlen.

Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden. Die Grundimmunisierung wird mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. Es sollte einen Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.Bitte beachten Sie, dass eine Impfung mit Nuvaxovid und Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht empfohlen wird.

Desweiteren besteht eine ausdrückliche Impfempfehlung für Personen im gebärfähigen Alter, insbesondere bei Kinderwunsch, um in einer zukünftigen Schwangerschaft gut gegen COVID-19 geschützt zu sein.

Für Stillende gelten entsprechend ihres Alters die gleichen Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung bzw. bei krankheits- oder arbeitsbedingter Indikation die gleichen Empfehlungen wie für Personengruppen mit erhöhtem Risiko.

Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Vielmehr haben immunologische Untersuchungen und klinische Beobachtungsstudien ergeben, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch Varianten des SARS-CoV-2 erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch eine dreimalige Impfung oder durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden gesicherten SARS-CoV-2-Infektionen* geimpft werden. Die chronologische Abfolge des Auftretens der drei immunologischen Ereignisse (SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Impfung) ist dabei unerheblich.

Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen, damit diese als zwei getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:

  • Der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung beträgt 3 (Comirnaty, Nuvaxovid) bzw. 4 Wochen (andere Impfstoffe).
  • Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von >3 Monaten liegen.
  • Die STIKO empfiehlt seit August 2022 (s. 21. Aktualisierung), zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von > 3 Monaten einzuhalten.
  • Der Mindestabstand zwischen zweitem und drittem Ereignis beträgt 3 Monate.
  • Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.
  • Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität (hybriden Immunität) wird auch ungeimpften Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen.

Basierend auf diesen Grundregeln hat die STIKO in Tabelle 7 der 22. Aktualisierung der COVID19-Impfempfehlung für verschiedene Impf- und Infektionsanamnesen das weitere Vorgehen mit den jeweils nötigen Immunisierungen zusammengefasst.

Personen mit einer Indikation für eine 2. Auffrischimpfung die in einem Abstand von > 3 Monaten nach der 1. Auffrischimpfung eine SARSCoV2Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine 2. Auffrischimpfung empfohlen. Tritt die Infektion in einem Abstand von ≤ 3 Monaten auf, wird sie nicht als unabhängiges immunologisches Ereignis gewertet. Die indizierte 2. Auffrischimpfung soll in diesem Fall mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion verabreicht werden.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Die aktuelle Empfehlung der STIKO sieht keinen Impfabstand mehr zwischen der Corona-Impfung und der Verabreichung von Totimpfstoffen vor. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen wie Influenza, sowie gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine generelle Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gibt es nicht.

Bisher hat die Ständige Impfkommission (STIKO empfohlen, dass alle im Ausland mit einem nicht in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpften Personen eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten sollen.

Mit der 19. Aktualisierung der COVID-19- Impfempfehlung vom 31. März 2022 hat die STIKO diese Empfehlung nun angepasst. Eine erneute vollständige Impfserie ist nun nicht mehr in jedem Fall notwendig.

Empfehlung für vollständig Grundimmunisierte
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) betrifft folgende nicht in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe:

  • CoronaVac von Sinovac
  • Covilo von Sinopharm
  • Covaxin von Bharat Biotech International Ltd.
    (inaktivierten Ganzvirusimpfstoffe)
     
  • Sputnik V von Gamelaya
    (Vektor-basierter Impfstoff)

Personen, die mit einem dieser Impfstoffe vollständig grundimmunisiert (d.h. zweimal geimpft) worden sind oder eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung mit einem der o. g. Impfstoffe erhalten haben, wird eine 1-malige mRNA-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis empfohlen.

Ist nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, soll die mRNA-Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Hierbei ist der altersabhängige Einsatz von Comirnaty und Spikevax zu beachten. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff Spikevax von Moderna nur für Personen über 30 Jahre und – unabhängig vom Alter – nicht für Schwangere.

Personen mit einer Impfstoffdosis

Personen, die bisher nur eine Dosis eines der oben genannten Impfstoffe bekommen haben, sollen hingegen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung gemäß der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO erhalten.

Begründung für die Empfehlung

Laut STIKO zeigen aktuelle Daten, dass nach der Grundimmunisierung mit inaktivierten Ganzvirusimpfstoffen, die bisher nicht in der EU zugelassen sind, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Schutz führe. Dieser sei vergleichbar mit dem Schutz, der mit einer dreimaligen mRNA-Impfung erzielt werde.

Für Sputnik V fehlen laut STIKO bisher entsprechende Daten. Aus immunologischen Gründen sei jedoch davon auszugehen, dass eine einmalige mRNA-Impfung nach Sputnik-V-Grundimmunisierung ähnlich wirksam sei wie die mRNA-Auffrischimpfung nach den Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria oder COVID-19-Vaccine JCovden.

Empfehlung zu anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen

Für Personen, die andere nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe als die oben genannten erhalten haben, gilt weiterhin die STIKO-Empfehlung einer erneuten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Hierbei sind die altersentsprechenden COVID-19-Empfehlungen der STIKO zu beachten.

Die Ständige Impfkommission veröffentlicht mehrmals jährlich das epidemiologische Bulletin. Hier werden ausführlich die Empfehlungen der STIKO zur Verabreichung von COVID-19-Impfungen erklärt.

Eine Übersicht über die Ausgaben des Epidemiologischen Bulletins finden Sie auf den Seiten des RKI.

Corona-Schutzimpfungen sind grundsätzlich bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich.

Weitere Informationen zu Impfangeboten finden Sie auf hier.

Bei gesetzlich Versicherten ist die Corona-Impfung seit dem 8. April 2023 eine Regelleistung der Krankenkassen. Diese erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission.